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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Heidenheim


AG Heidenheim - Bild Gebäude

Anschrift
Amtsgericht Heidenheim
Olgastrasse 22
89518 Heidenheim

Das Amtsgericht Heidenheim verfügt über keine Gerichtszahlstelle.

Barauszahlungen, insbesondere von Zeugenauslagen, sind daher nicht möglich. Gebührenstempelmarken können nicht erworben werden. Vorzunehmende Einzahlungen können nur mit elektronischer Kostenmarke https://justiz.de/kostenmarke/index.php, Überweisung sowie mittels aufgebrachtem Gebührenstempel oder Gebührenstempelmarke erfolgen. Die nächstgelegenen Gerichtszahlstellen befinden sich bei den Amtsgerichten
Ulm und Ellwangen. Darüber hinaus befindet sich bei der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch-Gmünd die zentrale Zahlstelle Justizvollzug. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage.


Informationen zu Beratungshilfe und Rechtsantragstelle:

Anträge auf Beratungshilfe sind schriftlich zu stellen. 
Die entsprechenden Formulare finden Sie im Foyer (Formularständer) oder auf unserer Homepage www.amtsgericht-heidenheim.de (Service/Formulare)

Termine für die Rechtsantragstelle werden nur nach schriftlicher oder telefonischer Anfrage vergeben.
Die Rechtsantragstelle ist unter der Rufnummer 07321/38-1312 wie folgt erreichbar:

Montag und Dienstag         10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag                      14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

In Eilfällen erreichen Sie uns unter der (zentralen) Rufnummer 07321/38-0 wie folgt:

Montag bis Donnerstag     08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag                          08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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